Die Gebirgs- bzw. Höhenzugsbezeichnung Jura wird heutzutage vor allem für den nordwestlich des Alpenkammes bzw. des schweizerischen Mittellandes liegenden Französischen Jura und den Schweizer Jura verwendet. Diese bilden eine geologisch-tektonische Einheit und werden als Jura im engeren bzw. eigentlichen Sinne bezeichnet, mit dem sich dieser Artikel ausschliesslich befasst.



Vor allem im 19. Jahrhundert wurde seitens der Geologie auch für die Schwäbische Alb und die Fränkische Alb, bzw. für Teile dieser Gebirge die Bezeichnung Jura verwendet und geprägt, heute geschieht dies auf Deutsch nur noch sehr selten – diese Bezeichnungen haben sich dort nicht durchgesetzt. In einer Grauzone liegen nach wie vor die Jurazüge im hoch- und niederalemannischen Mundartgebiet nördlich des Hochrheins (Klettgaujura, Randen, Baarjura), wobei vor allem Baarjura («Baaralb») und Randen des Öfteren als Teil der Schwäbischen Alb betrachtet werden. Das ist insofern inkorrekt, als die Südwestgrenze des Schwäbischen bei Tuttlingen und Spaichingen verläuft, und der Randen grösstenteils auf Schweizer Staatsgebiet liegt. Korrekt ist diese Einbeziehung aber hinsichtlich der Tatsache, dass Baarjura, Randen und Klettgaujura mit dem Jura der Schwäbischen Alb ebenfalls eine geologisch-tektonische Einheit bilden: Sie zählen allesamt zu einem einheitlichen Gebiet leicht schräggestellter und ungefalteter Juraschichten, die durch Erosion Schichtstufen ausbildeten. Diese Gebiete finden jedoch wiederum ihre Fortsetzung südlich des Hochrheins in Gebieten, die zum Schweizer Jura gezählt werden und dort – im Gegensatz zum Faltenjura – Tafeljura genannt werden. Während die Jurazüge mit ungefalteten Schichten jedoch auf die Aufwölbung des Gebietes zwischen Paris und Böhmerwald zurückgehen (siehe Südwestdeutsches Schichtstufenland), steht der Faltenjura in direktem Zusammenhang mit der Bildung (Faltung) der Alpen, er kann sogar als kleiner Ausläufer der Alpen angesehen werden.[1]

Der Gegensatz zwischen Schweizer Jura und Schwäbischer Alb im weiteren Sinne rührt von politischen Territorien her und hat keine geologische Grundlage – der sich dieser Gegenüberstellung annähernde, signifikante Gegensatz ist derjenige zwischen Faltenjura und Tafeljura. Der Tafeljura ist Teil des Südwestdeutschen bzw. Französischen Schichtstufenlandes, welche beide zusammen ein Antiklinal-Schichtstufenland bilden. Der ungefaltete Jura östlich des Oberrheingrabens (Basler und Aargauer Tafeljura, Schwäbische Alb etc.) hat sein notwendiges Gegenüber in den ungefalteten Jurazügen des Französischen Schichtstufenlandes westlich des Oberrheingrabens. Auch dieses Gebiet reicht bis an den Faltenjura des Französischen und Schweizer Jura heran. In der Schweiz liegt die Ajoie bereits im Gebiet des ungefalteten Juras (in der Schweiz auch hier Tafeljura genannt). Der Tafeljura des Aargau, des Randen, der Schwäbischen Alb usw. hängt also viel enger mit dem Tafeljura von Ajoie, Burgundischer Pforte und Nordfranzösischem Schichtstufenland zusammen als mit dem Faltenjura des Schweizer und Französischen Juras.

Das hier behandelte Juragebirge (Französischer und Schweizer Jura) besteht überwiegend aus Faltenjura, kleinere Gebiete des Tafeljuras (vor allem in der Schweiz) im Nordosten (Gebiete am Hochrhein) und im Nordwesten (Ajoie, Burgundische Pforte) werden aber hier, wie auch sonst üblich, mitbetrachtet.



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